Seit Januar 2026 gilt der neue Mindestlohn von 13,90 Euro. Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen, die neue 603-Euro-Grenze für Minijobs und wer vom Gesetz ausgenommen ist.
Mindestlohn 2026: Erhöhung auf 13,90 € & neue Minijob-Grenzen
- Akt am: 06. März 2026, 13:48
Seit Januar 2026 gilt der neue Mindestlohn von 13,90 Euro. Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen, die neue 603-Euro-Grenze für Minijobs und wer vom Gesetz ausgenommen ist.
Inhaltsverzeichnis
Entwicklung des Mindestlohns bis 2027
Seit seiner Einführung im Jahr 2015 ist der Mindestlohn ein zentraler Pfeiler des deutschen Arbeitsmarktes. Im Januar 2026 gab es den nächsten großen Sprung. Um die Dynamik zu verstehen, zeigt die folgende Tabelle die Entwicklung inklusive des bereits beschlossenen Schritts für das kommende Jahr:
| Jahr | Zeitpunkt | Mindestlohn (in Euro) |
|---|---|---|
| 2027 | Januar (geplant) | 14,60 |
| 2026 | Januar | 13,90 |
| 2025 | Januar | 12,82 |
| 2024 | Januar | 12,41 |
| 2022 | Oktober | 12,00 |
| 2015 | Januar (Einführung) | 8,50 |
Warum wird der Mindestlohn regelmäßig erhöht?
Die Entscheidung der unabhängigen Mindestlohnkommission vom Juni 2025 basierte auf einer umfassenden Abwägung. Ziel ist es, einen angemessenen Mindestschutz für Beschäftigte sicherzustellen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu erhalten. Die aktuelle Erhöhung auf 13,90 Euro orientiert sich unter anderem am EU-Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten. Damit soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer trotz Inflation und gestiegener Lebenshaltungskosten eine reale Stärkung ihrer Kaufkraft erfahren.
Was bedeutet die Erhöhung für Arbeitnehmer & Minijobber?
Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland profitieren direkt von der Anpassung. Besonders positiv wirkt sich dies auf Frauen aus, die überproportional häufig im Niedriglohnsektor arbeiten – die Erhöhung trägt somit aktiv zur Verringerung des Gender Pay Gaps bei.
- Vollzeit-Gehalt: Bei einer 40-Stunden-Woche liegt das monatliche Bruttogehalt nun bei rund 2.410 Euro.
- Minijob-Grenze: Damit die Arbeitszeit bei steigendem Lohn nicht gekürzt werden muss, ist die Verdienstgrenze für Minijobs zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro gestiegen (ab 2027: 633 Euro).
- Midijobs: Der Übergangsbereich für Midijobs liegt 2026 nun zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro, was geringere Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten bedeutet.
Auswirkungen auf Arbeitgeber
Trotz der herausfordernden wirtschaftlichen Lage im Jahr 2026 zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass sich die meisten Betriebe gut an das steigende Lohnniveau anpassen konnten. Die Bundesregierung erwartet durch die zweistufige Erhöhung (2026 und 2027) eine Abfederung der Lasten für Arbeitgeber. Während Branchen mit hohem Personalkostenanteil ihre Kalkulationen schärfen müssen, profitiert die Gesamtwirtschaft von einer stabilisierten Binnennachfrage durch die höhere Kaufkraft der Geringverdiener.
Tool-Tipp: Der Mindestlohn-Rechner
Möchten Sie genau wissen, wie sich der neue Stundenlohn auf Ihr individuelles Monatsgehalt auswirkt oder wie viele Stunden Sie im Minijob noch arbeiten dürfen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt hierfür ein offizielles Tool bereit:
Jetzt berechnen: Zum interaktiven Mindestlohn-Rechner
Fazit
Die Anhebung auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und der geplante Schritt auf 14,60 Euro im Jahr 2027 sind wichtige Meilensteine für soziale Gerechtigkeit in Deutschland. Für Arbeitnehmer bedeutet dies mehr Sicherheit und Teilhabe, während Arbeitgeber durch die langfristige Planungssicherheit der Kommission ihre Geschäftsmodelle stabilisieren können. Es bleibt ein Balanceakt, der jedoch maßgeblich dazu beiträgt, den Niedriglohnsektor in Deutschland nachhaltig zu verkleinern.
Quellen: [1] Bundesregierung, Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro (Januar 2026) [2] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gesetzlicher Mindestlohn und Anpassungen