Welche Beschäftigungsformen gibt es für Studierende?
Wichtig: Werkstudent und Minijob beim selben Arbeitgeber lassen sich nicht kombinieren. Bei mehreren Arbeitgebern werden die Wochenstunden für die 20-Stunden-Grenze zusammengerechnet.
Werkstudenten: 20-Stunden- und 26-Wochen-Regel
Das sogenannte Werkstudentenprivileg gilt, solange das Studium im Vordergrund steht. Als Faustregel dafür gilt die Grenze von 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit.
Mehr ist erlaubt, wenn die zusätzlichen Stunden abends, nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien liegen und von vornherein feststehen. Dann greift die 26-Wochen-Regel: Innerhalb eines Zeitjahres darf die 20-Stunden-Grenze insgesamt höchstens 26 Wochen überschritten werden, auch über mehrere Arbeitgeber hinweg. Wird das überschritten, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Auch für Werkstudenten gilt der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Lohnsteuer wird wie bei anderen Beschäftigten nach den Steuermerkmalen abgerechnet.
Praktika und Mindestlohn
Pflichtpraktika, die eine Studien- oder Prüfungsordnung vorschreibt, fallen nicht unter den Mindestlohn.
Freiwillige Praktika sind grundsätzlich mit Mindestlohn zu vergüten. Ausnahmen gelten für Orientierungspraktika vor Studienbeginn und für studienbegleitende Praktika von jeweils bis zu drei Monaten.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zur Sozialversicherung erteilt die Krankenkasse der oder des Studierenden.
Die größten Hochschulen in Deutschland
In Städten mit vielen Studierenden ist das Angebot an Bewerberinnen und Bewerbern für Nebenjobs besonders groß. Die Übersicht zeigt die Hochschulen mit den meisten Studierenden laut unserer Datenbank.
| Hochschule | Studierende |
|---|---|
| Ludwig-Maximilians-Universität München | 51.000 |
| Universität zu Köln | 49.000 |
| Goethe-Universität Frankfurt | 48.000 |
| RWTH Aachen University | 45.000 |
| Technische Universität München | 45.000 |
| Westfälische Wilhelms-Universität Münster | 45.000 |
| Universität Hamburg | 43.000 |
| Ruhr-Universität Bochum | 43.000 |
| Universität Duisburg-Essen | 43.000 |
| Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | 39.000 |
Studentenjob gesucht? Das sollten Sie wissen
Neben dem Studium arbeiten – ob als Werkstudent, im Minijob oder im Praktikum. Diese Punkte sollten Sie kennen:
- Werkstudent: In der Vorlesungszeit bis 20 Stunden pro Woche, Sie zahlen nur in die Rentenversicherung ein. Details unter 20-Stunden- und 26-Wochen-Regel.
- Mehrere Jobs: Arbeiten Sie für mehrere Arbeitgeber, werden die Wochenstunden für die 20-Stunden-Grenze zusammengerechnet.
- Praktikum: Ob der Mindestlohn gilt, hängt von Art und Dauer ab – Pflichtpraktika fallen nicht darunter. Mehr unter Praktika und Mindestlohn.
- International studieren: Viele Jobs auf Cityjobs sind auf Englisch ausgeschrieben – ideal, wenn Sie (noch) nicht fließend Deutsch sprechen.
Werkstudenten-, Praktikums- und Teilzeitjobs auf Cityjobs
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Ehrlich gesagt: Cityjobs.info ist ein internationales, englischsprachiges Jobportal. Das passt besonders gut, wenn Sie internationale Studierende ansprechen möchten oder im Team Englisch gesprochen wird. Für rein deutschsprachige Stellen erreichen Hochschul-Jobbörsen oft mehr Studierende – als zusätzliche, kostenlose Anzeige lohnt sich Cityjobs trotzdem.
Was Sie auf Cityjobs erwartet:
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- Geprüfte Anzeigen und das grüne Bestätigungs-Abzeichen schaffen Vertrauen bei Bewerbern.
- Jeder Job wird nach der Freigabe an Google und Bing gemeldet.
- Unter „Interessenten“ sehen Sie, wer Ihren Job gemerkt hat, und können direkt zur Bewerbung einladen.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?
Während der Vorlesungszeit in der Regel höchstens 20 Stunden pro Woche. Mehr ist abends, nachts, am Wochenende und in den Semesterferien möglich, solange die 20-Stunden-Grenze innerhalb eines Jahres nicht länger als 26 Wochen überschritten wird.
Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen bei Werkstudenten an?
Werkstudenten sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Beiträge zur Rentenversicherung fallen dagegen an, im Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 Euro) mit reduziertem Beschäftigtenanteil.
Kann ich eine Studentin oder einen Studenten als Minijobber beschäftigen?
Ja. Dann gelten die normalen Minijob-Regeln: seit 1. Januar 2026 höchstens 603 Euro im Monat. Werkstudent und Minijob beim selben Arbeitgeber lassen sich allerdings nicht kombinieren.
Gilt der Mindestlohn auch für Praktika?
Für Pflichtpraktika, die Studien- oder Prüfungsordnung vorschreibt, gilt der Mindestlohn nicht. Bei freiwilligen Praktika gilt er grundsätzlich, außer bei Orientierungs- oder studienbegleitenden Praktika von bis zu drei Monaten.
Kostet es etwas, einen Studentenjob auf Cityjobs zu veröffentlichen?
Nein. Arbeitgeber veröffentlichen Jobs auf Cityjobs.info kostenlos, auch Werkstudenten-, Praktikums- und Nebenjobs.
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Werkstudenten-, Praktikums- und Teilzeitjobs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz finden Sie auf dieser Seite und unter „Jobs in Deutschland, Österreich und der Schweiz“. Viele Anzeigen sind auf Englisch. Die Bewerbung ist immer kostenlos und geht direkt an den Arbeitgeber. Mit einem kostenlosen Bewerberkonto können Arbeitgeber Sie außerdem zur Bewerbung einladen.
Quellen
- Techniker Krankenkasse: Wie oft dürfen Werkstudenten über 20 Stunden arbeiten?
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze
- Minijob-Zentrale: Kurzfristige Beschäftigung
- Mindestlohngesetz (MiLoG), § 22 – Praktikanten
Stand: September 2026