Arbeitgeber überlegen einen Minijobber einzustellen
Minijobber können in vielen Jobs eine tolle Unterstützung sein.

Minijobs stellen eine gute Möglichkeit dar, um Personalengpässe zu überbrücken. Doch es gibt einige rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen, um sicherzugehen, dass die Beschäftigung korrekt verläuft. Genau das schauen wir uns in diesem Artikel an. Außerdem geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand, um die notwendigen Schritte zur Einstellung eines Minijobbers rechtzeitig zu erledigen.


Was ist ein Minijob?

Zuerst lassen Sie uns ansehen, was genau Minijobs sind. Bei dieser geringfügigen Beschäftigung gibt es zwei Varianten:


Art des Minijobs Beschreibung
Zeitlich begrenzter Minijob Maximal 70 Tage pro Kalenderjahr
Monetär begrenzter Minijob Monatliches Einkommen darf 538 € nicht überschreiten (Stand September 2024)

Minijobber haben, wie andere Arbeitnehmer auch, Anspruch auf grundlegende arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen. Dennoch gibt es besondere Regelungen hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuerabgaben. Genauere Informationen hierzu finden Sie in diesem Artikel.

Arbeitsrechtliche Regelungen für Minijobber

Minijobber haben dieselben Rechte wie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte. Dazu gehören:


Recht Details
Schriftlicher Arbeitsvertrag Minijobber haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Urlaubsanspruch Urlaubsanspruch wird anteilig berechnet, abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit.
Kündigungsfristen Es gelten dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen wie bei anderen Arbeitsverhältnissen.
Arbeitszeitregelungen Die Arbeitszeit muss im Hinblick auf den Mindestlohn von 12,41 € genau dokumentiert werden.

Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung von Minijobbern

Als Arbeitgeber haben Sie mehrere Pflichten:


Pflicht Beschreibung
Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € pro Stunde muss eingehalten werden.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Ab vier Wochen Beschäftigung hat der Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Berufsunfallversicherung Arbeitgeber müssen Minijobber gegen Arbeitsunfälle versichern.

Checkliste: Anmeldung und Verwaltung


Vor Beginn der Beschäftigung:

  • Arbeitsvertrag aufsetzen: Stellen Sie sicher, dass der Vertrag den rechtlichen Anforderungen entspricht.
  • Mindestlohn prüfen: Der Stundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.
  • Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID anfordern: Diese Informationen müssen von jedem Minijobber bereitgestellt werden.
  • Krankenversicherung klären: Überprüfen Sie, ob der Minijobber privat oder gesetzlich krankenversichert ist.

Bei Beginn der Beschäftigung:

  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Die Anmeldung muss vor dem Arbeitsbeginn erfolgen.
  • Meldung zur Sozialversicherung: Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind abzuführen.
  • Unfallversicherung melden: Melden Sie den Minijobber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.

Während der Beschäftigung:

  • Arbeitszeit dokumentieren: Führen Sie eine genaue Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden.
  • Lohnabrechnung erstellen: Stellen Sie sicher, dass der Minijobber korrekt abgerechnet wird.
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit: Achten Sie auf die gesetzlichen Vorgaben zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Urlaubsanspruch sicherstellen: Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage.

Ende der Beschäftigung:

  • Abmeldung bei der Minijob-Zentrale: Diese Meldung muss bis spätestens zum Ende des Abrechnungsmonats erfolgen.
  • Abrechnung der letzten Löhne: Sämtliche Ansprüche müssen abgegolten werden.
  • Aushändigung der Arbeitspapiere: Vergessen Sie nicht, dem Arbeitnehmer alle erforderlichen Unterlagen zu übergeben.

Praktische Tipps für Arbeitgeber

  • Rekrutierung von Minijobbern: Nutzen Sie Plattformen wie die Minijob-Zentrale oder spezielle Jobportale für die Suche nach geeigneten Kandidaten.
  • Integration ins Team: Auch Minijobber sollten in das Team integriert werden, um die Arbeitsmoral und die Bindung an das Unternehmen zu fördern.
  • Flexibilität gewährleisten: Ein flexibler Arbeitseinsatz kann dazu beitragen, Minijobber langfristig zu binden.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Typische Fehler können rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Hier einige Beispiele:

  • Falsche Lohnberechnung: Häufig wird der Stundenlohn falsch abgerechnet oder die monatliche Verdienstgrenze von 538 € überschritten. Zeiterfassungssoftware kann hierbei helfen.
  • Unzureichende Meldung bei der Minijob-Zentrale: Minijobber müssen vor dem Tätigkeitsbeginn angemeldet werden, sonst drohen Bußgelder bis zu 5.000 €.
  • Fehlender Arbeitsvertrag: Auch Minijobber haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Mündliche Absprachen sind nicht ausreichend.
  • Ignorieren der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Ab vier Wochen Beschäftigung besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Fazit

Minijobber bieten Unternehmen eine flexible und kosteneffiziente Möglichkeit, personelle Engpässe zu überbrücken. Wichtig ist jedoch, die rechtlichen Vorgaben stets im Blick zu behalten, um mögliche Risiken zu minimieren. Mit einer sorgfältigen Verwaltung und der richtigen Integration können Minijobber eine wertvolle Unterstützung für Ihr Unternehmen sein.

Quellen:
[1] Geringfügige Beschäftigung – BMAS
[2] Minijob anmelden – Minijob-Zentrale
[3] Lohnfortzahlung bei Minijobs – FSR Rechtsanwälte
[4] Häufige Fehler bei Minijobs – IWW

Autorin:

Veronika Ritsch

Expertin für Arbeitsmarktanalysen bei Cityjobs.info

Veronika ist eine erfahrene Bloggerin im Bereich Arbeitsmarkt und bringt umfassendes Wissen und Verständnis für die Dynamiken und Trends des Jobmarktes mit. Ihre Expertise hilft dabei, die besten Karrieremöglichkeiten für Bewerber aufzuzeigen.



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